Als "Feuerlöscher" werden jene tragbaren Handfeuerlöscher bezeichnet, die von einer Person zur Brandbekämpfung in der Entstehungsphase eingesetzt werden können. Grundsätzlich werden die Anzahl und Art der in einem Gebäude benötigten Feuerlöscher vorgeschrieben, sie sind abhängig von Gebäudeart und jeweiliger Nutzung abhängig. 

Feuerlöscher sind laut Gesetz alle 2 Jahre zu überprüfen, das Datum der nächsten Fälligkeit ist auf der Prüfplakette abzulesen. In unserer Region ist die Firma Wegscheider zuständig, es werden auch Hausbesuche durchgeführt.

Laut feuerpolizeilicher Vorschrift gilt jedenfalls:

  • mindestens ein tragbarer Feuerlöscher je Einfamilienhaus bzw.

  • bei mehrgeschossigen Häusern mindestens ein Feuerlöscher je zwei Geschoße.

  • für besonders brandgefährdete Abschnitte eines Wohnobjektes sind zusätzliche Feuerlöscher vorgesehen.

Es gibt verschiedene Feuerlöscher für die unterschiedlichen Brandklassen, ratsam ist es, in der Nähe des Küchenbereiches eine Löschdecke zu haben, um bei Fettbränden schnell eingreifen zu können. Es gibt allerdings auch eigene Kleinlöscher für Fettbrände.

  • ABC-Löscher (Pulverlöscher): Es gibt die sogenannten ABC-Löscher, sie eignen sich für das Löschen von festen, flüssigen, flüssig werdenden und gasförmigen  Stoffen und sind schlichtweg Pulverlöscher. Da sie so vielseitig eingesetzt werden können, werden sie vielfach verwendet, jedoch sollte man bedenken, dass das Pulver hinterher eher schwierig zu entfernen ist.

  • A/B-Löscher (Schaumlöscher): sind Schaumlöscher, welche für feste und flüssige Stoffe verwendet werden können.

  • CO2-Löscher sind Kältelöscher, die vor allem in der Industrie im Bereich von elektrischen Anlagen (zB Serverräumen) zur Verwendung kommen.

  • Fettbrandlöscher oder Löschspray kann gezielt für brennende Speiseöle oder -fette verwendet werden. Die Gebinde sind allerdings sehr klein - derselbe Effekt kann auch durch Abdecken mittels Deckel oder Löschdecke erzielt werden.