Bereits 6 der 9 österreichischen Bundesländer (darunter auch die Steiermark) schreiben die Installation von sogenannten "Rauchwarnmeldern" in Neubauten und bei umfangreichen Umbauten vor, in Kärnten muss sogar bei Bestandsbauten nachgerüstet werden

Dabei ist je ein Melder in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen (außer der Küche), sowie in Gängen, die als Fluchtweg dienen, vorgesehen. Der Montageort muss so gewählt werden, dass der bei einem Brand entstehende Rauch so früh wie möglich vom Melder erkannt wird. Für das Anbringen der Rauchmelder ist der Eigentümer zuständig, für das Warten der Haus- oder Wohnungsbesitzer.

Die jährliche Wartung umfasst eine Inspektion und eine Funktionskontrolle, denn eine Batterieschwäche wird von einem immer wiederkehrenden Piepston angezeigt.

Denkt bitte daran, die Investition in Rauchmelder kann Leben retten!