Kommt man als Ersthelfer zu einem Unfall, gelten folgende Verhaltensregeln:
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Am Straßenrand stehenbleiben - Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen!
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Andere Verkehrsteilnehmer warnen und aufhalten! Diese sollen sogleich die Unfallstelle absichern, hierzu gelten folgende Abstände lt. Straßenverkehrsordnung - in beiden Richtungen!
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Nachschauen, was passiert ist. Handelt es sich nur um einen Blechschaden, sollten die Fahrzeugbesitzer über eine Verständigung der Einsatzkräfte entscheiden. Es ist nach einem Unfall jedoch ratsam, sich ärztlich untersuchen zu lassen!
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Ist eine Person zu Schaden gekommen, unbedingt den Notruf wählen und Erste Hilfe leisten, betroffene Person niemals alleine lassen, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort bleiben!